1. Anmeldung

Der Chartervertrag wird mit dem Charterer und der Bootswerft Schaich, Inhaber Herr Philipp Schaich, Am Alten Marinehafen 10, 18439 Stralsund, als Vercharterer geschlossen.

2. Zahlungs- und Stornobedingungen

Die vertraglich vereinbarte Chartergebühr und die vereinbarten Nebenleistungen werden in Höhe von 30 % mit Vertragsschluss fällig, die Restzahlung und die Zahlung der Kaution in Höhe von €500,- spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Charterbeginn.
Der Charterer ist berechtigt, vor Antritt der Charter ohne Angaben von Gründen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vercharterer von diesem Chartervertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts ist der Charterer verpflichtet, dem Vercharterer für Aufwendungen und entgangenen Gewinn folgende pauschale Entschädigung zu zahlen:

Dem Charterer bleibt hierbei ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder Aufwand bei dem Vercharterer nicht entstanden sei oder wesentlich niedriger sei als die vereinbarte Pauschale. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dem Charterer daher dringend empfohlen.

3. Bereitstellung

Der Vercharterer stellt das Boot zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort gereinigt und charterfertig zur Verfügung. Ist dies unmöglich, so ist er berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzboot anzubieten. Ist auch dies unmöglich, kann der Charterer vom Vertrag zurücktreten und die Chartergebühren zurückfordern. Weitergehender Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Vercharterers verlangt werden.

4. Befähigung

Das Boot wird nur an Personen ausgehändigt, die Inhaber des Sportbootführerscheins See sind und über ausreichende seglerische und navigatorische Kenntnisse verfügen. Der Sportbootführerschein ist bei der Bootsübergabe vorzuzeigen. Erfüllt der Charterer persönlich nicht diese Voraussetzungen, so kann statt seiner ein namentlich festgelegtes Crewmitglied mit gesonderter Vereinbarung schriftlich bestätigen, dass es die Verantwortung für Boot und Besatzung übernimmt. Dieses Crewmitglied haftet dann neben dem Charterer als Gesamtschuldner.

5. Revierbegrenzung

Wenn keine Rettungsinsel an Bord ist, ist das Fahrtgebiet der Boote ist auf die 3-Meilenzone begrenzt.

6. Versicherung und Kaution

Der Vercharterer bestätigt, dass während der Charterdauer eine Bootskasko- und Haftpflichtversicherung besteht. Die Kaution deckt Aufwendungen gemäß Ziff. 7 und Ziff. 10 des Vertrages sowie Selbstbeteiligungen der Kasko- und Haftpflichtversicherung aufgrund von Schäden, die der Charterer zu verantworten hat, ab.

7. Service

Während der Charterzeit notwendig werdenden Serviceleistungen des Vercharterers werden mit einer Pauschale von 40,- EUR/Stunde berechnet.

8. Laufende Kosten

Individuelle Törnkosten wie Schleusen-, Brücken- und Hafengebühren (auch im Ausgangshafen), sowie verbrauchs-abhängige Kosten für Treib- und Brennstoffe und Batterien trägt der Charterer selbst.

9. Schäden und Havarien

Bei unterwegs auftretenden Schäden und Havarien ist der Vercharterer zu benachrichtigen und die weiteren Maßnahmen abzustimmen. Verschleißschäden (zum Beispiel Segel) mit einem Reparaturaufwand bis zu 50,- EUR können ohne Absprache repariert werden, die Reparaturkosten werden gegen Vorlage einer auf den Namen des Vercharterers ausgestellten Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer vom Vercharterer erstattet. Größere Havarien sowie Havarien unter Beteiligung anderer Schiffe sind beim zuständigen Hafenamt oder der Wasserschutzpolizei zu melden und ein Protokoll für die Versicherung aufzunehmen. Nach Möglichkeit sind Zeugen zu suchen und zu benennen.

10. Übergabe/Übernahme

Der Charterer gibt das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt, am vereinbarten Ort, in dem Zustand, in dem er es übernommen hat, zurück. Ansonsten sind die für Rückführung, Reinigung und Reparatur entstehenden Mehrkosten, einschließlich etwaiger Charterausfallkosten von ihm zu tragen, soweit er die fehlerhafte Rückgabe zu vertreten hat.