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1. Anmeldung

Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch erfolgen und auf gleiche Art bestätigt werden. Der Chartervertrag wird dann zugesandt und ist mit Überweisung der Anzahlung verbindlich geschlossen.

2. Zahlungs- und Stornobedingungen

30% der Chartergebühr wird mit Vertragsschluss, die Restzahlung 4 Wochen vor Charterbeginn fällig. Die Anmeldung ist übertragbar. Bei Stornierung werden anteilige Chartergebühren fällig:
- Rücktrittserklärung bis vier Wochen vor Charterbeginn: 30%,
- Rücktrittserklärung in den letzten vier Wochen vor Charterbeginn: 100%.
Dem Charterer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein wesentlich niedrigerer oder kein Schaden entstanden sei. Wird für den Zeitraum der Buchung Ersatz gestellt oder vom Vercharterer gefunden, beträgt die Umbuchungspauschale 10%. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

3. Bereitstellung

Der Vercharterer stellt das Boot zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort gereinigt und charterfertig zur Verfügung. Ist dies unmöglich, so ist er berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzboot anzubieten. Ist auch dies unmöglich, kann der Charterer vom Vertrag zurücktreten und die Chartergebühren zurückfordern. Weitergehender Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Vercharterers verlangt werden.

4. Befähigung

Das Boot wird nur an Personen ausgehändigt, die Inhaber des Sportbootführerscheins See sind und über ausreichende seglerische und navigatorische Kenntnisse verfügen. Der Sportbootführerschein ist bei der Bootsübergabe vorzuzeigen. Erfüllt der Charterer persönlich nicht diese Voraussetzungen, so kann statt seiner ein namentlich festgelegtes Crewmitglied mit gesonderter Vereinbarung schriftlich bestätigen, dass es die Verantwortung für Boot und Besatzung übernimmt. Dieses Crewmitglied haftet dann neben dem Charterer als Gesamtschuldner.

5. Revierbegrenzung

Wenn keine Rettungsinsel an Bord ist, ist das Fahrtgebiet der Boote ist auf die 3-Meilenzone begrenzt.

6. Versicherung und Kaution

Der Vercharterer bestätigt, dass während der Charterdauer eine Bootskasko- und Haftpflichtversicherung besteht. Bei Übernahme ist eine Kaution in Höhe von 500,- EUR in bar zu hinterlegen. Diese deckt Aufwendungen gemäß Ziff. 7 und Ziff. 10 des Vertrages sowie Selbstbeteiligungen der Kasko- und Haftpflichtversicherung aufgrund von Schäden, die der Charterer zu verantworten hat, ab.

7. Service

Während der Charterzeit notwendig werdenden Serviceleistungen des Vercharterers werden mit einer Pauschale von 30,- EUR/Stunde berechnet.

8. Laufende Kosten

Individuelle Törnkosten wie Schleusen-, Brücken- und Hafengebühren (auch im Ausgangshafen), sowie verbrauchs-abhängige Kosten für Treib- und Brennstoffe und Batterien trägt der Charterer selbst.

9. Schäden und Havarien

Bei unterwegs auftretenden Schäden und Havarien ist der Vercharterer zu benachrichtigen und die weiteren Maßnahmen abzustimmen. Verschleißschäden (zum Beispiel Segel) mit einem Reparaturaufwand bis zu 50,- EUR können ohne Absprache repariert werden, die Reparaturkosten werden gegen Vorlage einer auf den Namen des Vercharterers ausgestellten Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer vom Vercharterer erstattet. Größere Havarien sowie Havarien unter Beteiligung anderer Schiffe sind beim zuständigen Hafenamt oder der Wasserschutzpolizei zu melden und ein Protokoll für die Versicherung aufzunehmen. Nach Möglichkeit sind Zeugen zu suchen und zu benennen.

10. Übergabe/Übernahme

Der Charterer gibt das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt, am vereinbarten Ort, in dem Zustand, in dem er es übernommen hat, zurück. Ansonsten sind die für Rückführung, Reinigung und Reparatur entstehenden Mehrkosten, einschließlich etwaiger Charterausfallkosten von ihm zu tragen, soweit er die fehlerhafte Rückgabe zu vertreten hat.